Verordnung einer Krankenbeförderung
Gerne führen wir mit unserem modernen Fuhrpark einen gewünschten qualifizierten Krankentransport durch. Hierfür muss im Vorfeld das Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung" vollständig ausgefüllt, gestempelt und vom verordnenden Arzt unterschrieben werden und bei Abholung unseren Mitarbeitenden ausgehändigt werden. Ohne diesen "Transportschein" ist ein Transport leider nicht möglich, es sei denn, die Kosten werden vom Patienten / der Patientin übernommen. In diesem Fall schicken wir im Nachgang eine Rechnung.
Wie bestelle ich einen Krankentransport (KTW)?
Gerne kannst Du einen Transportwunsch telefonisch unter 0751/19222 bestellen.
Unser Rettungsdienstbereich erstreckt sich über die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Natürlich sind aber auch Transporte außerhalb dieses Bereiches möglich, kontaktiere uns dafür einfach.
Warum erhalte ich mehrere KTW-Rechnungen?
Bei einem KTW-Transport wird für jede Fahrt eine eigene Rechnung erstellt.
Das umfasst Hin- und Rückfahrten, ebenso wie Weiterverlegungen in andere Kliniken oder Einrichtungen.
Bei gesetzlich versicherten Kassenpatienten rechnen wir die Transporte direkt mit den Krankenkassen ab. Bei Unklarheiten oder bei einer privaten Krankenversicherung wird die Rechnung an deine private Adresse zugestellt.
Fehlende Genehmigung der Krankenkasse
Wird ein planbarer Krankentransport über unsere Leitstelle angefordert, so benötigen wir für die Abrechnung nicht nur die Verordnung einer Krankenbeförderung, sondern auch eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Um Abrechnungsprobleme oder eine Ablehnung durch die Krankenkasse zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu beantragen.
Wie fülle ich einen Transportschein für einen Krankentransport richtig aus?

Diese Schablone hilft Praxen, Kliniken oder Institution beim korrekten Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung, sofern ein Krankentransportwagen den Transport übernehmen soll.
Weitere Informationen gibt es auch hier.
Falls trotzdem Fragen oder Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, helfen unsere Mitarbeitenden gerne weiter.
Warum wurde der Transport nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet?
Als Abrechnungsgrundlage dient die "Verordnung einer Krankenbeförderung" | der Transportschein.
Wird die Krankenversicherungskarte beim Transport nicht richtig eingelesen oder liegt uns diese nicht vor, dann kann es sein, dass wir aufgrund von unvollständigen oder falschen Angaben nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. In diesem Fall erhältst Du eine Privatrechnung mit einem entsprechenden Hinweis. Melde dich dann einfach bei uns und reiche die Versicherungsdaten der Krankenkasse nach.
Wirst Du nach einem Arbeitsunfall von uns transportiert, kann es ebenfalls vorkommen, dass im Nachgang eine Privatrechnung zugestellt wird, wenn uns die entsprechende Berufsgenossenschaft (BG) nicht bekannt ist oder uns nicht mitgeteilt wurde. Sobald uns diese Informationen nachgereicht werden, rechnen wir direkt mit der zuständigen BG ab.
Sende fehlende Informationen oder Belege gerne per Mail an leistungsabrechnung(at)drk-bos(dot)de
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen verhandelt, welche alle anfallenden Kosten decken:
- Personalkosten: Unsere Notfallsanitäter und Rettungssanitäter sind rund um die Uhr für Euch im Dienst. Nach aktuellem DRK-Reformtarifvertrag werden unsere Mitarbeitenden mit einem angemessenen Gehalt vergütet und erhalten jährlich bezahlte Fort- und Weiterbildungen.
- Vorhaltung: Personal und Fahrzeuge sind in der Notfallrettung, unabhängig von den Einsätzen, 24h an sieben Tage die Woche in Bereitschaft.
- Fahrzeug- und Ausrüstungskosten: Unsere Fahrzeuge sind mit spezialisierter und neuester medizinischer Ausrüstung bestückt, die regelmäßig überprüft, gewartet und aktualisiert werden muss. Ebenso sind auch unsere eingesetzten Fahrzeuge selbst teuer in der Anschaffung und Instandhaltung.
- Betriebskosten: Dazu gehören Kraftstoff, Versicherungen, regelmäßige Inspektion und Reparaturen der Fahrzeuge.
- Verwaltungskosten: Die Organisation, Verwaltung und Koordination der Einsätze - inklusive dem Betrieb der Integrierte Leitstelle - verursacht zusätzliche Kosten.
Für unsere Rettungswagen sind 99 km Fahrtstrecke im Pauschalpreis beinhaltet, bei den KTW sind es 50 km.
Zusätzliche Kilometer werden separat abgerechnet.
Wieso erhalte ich zwei Rechnungen für RTW und NEF? Für was stehen diese Bezeichnungen?
Mit den beiden Rechnungen werden zwei unterschiedliche Leistungen von zwei Fahrzeugen abgerechnet:
- RTW: Mit dem Rettungswagen wird der Patient transportiert.
- NEF: Mit dem Notarzteinsatzfahrzeug wird der Notarzt (NA) zum Einsatzort gefahren.
Bei einem Notarzt-Einsatz wird auf der Rechnung sowohl die Pauschale für das Notarzteinsatzfahrzeug als auch die Kostenpauschale für den Notarzt ausgewiesen.
Begleitet der Notarzt einen Patiententransport im RTW zum Krankenhaus, dann fährt auch das Notarzteinsatzfahrzeug hinterher. Damit wird gewährleistet, dass der Notarzt, sobald freiwerdend, direkt wieder einsatzbereit ist.
Warum haben RTW und NEF unterschiedliche Start- und Zielpunkte?
Die Transportstrecke des RTW umfasst den Weg vom Patienten zum Krankenhaus. Bei einem NEF hingegen vom Notarztstandort zum Einsatzort beim Patienten.
Dadurch kann es zu verschiedenen Fahrtstrecken auf den RTW- und NEF-Rechnungen kommen.