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  • Kostenübersicht und -erläuterung

    Häufig gestellte Fragen

    Unsere Rettungsdienstgesellschaft ist mit der Durchführung der Notfallrettung, dem qualifizierten Krankentransport und dem Betrieb der Integrierten Leitstelle beauftragt.

    Eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nach dem Rettungsdienstgesetz (RDG) steht hierbei im Vordergrund.

    Auf die wichtigsten Fragen zur Finanzierung, Abrechnung und Rechnungsstellen nach einem Transport wollen wir hier eingehen:

Allgemeines:

Wie wird der Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben finanziert?

Als Rettungsdienst stellen wir eine bedarfsgerechte und leistungsfähige medizinische Notfallversorgung sicher – verankert im Rettungsdienstgesetz (RDG). Eine zentrale Säule der Finanzierung sind jährliche Verhandlungen mit den Krankenkassen (Kostenträgern). Wir ermitteln alle notwendigen Kosten (Personal, Fahrzeuge, medizinisches Equipment, Instandhaltung, Betriebskosten wie Kraftstoff, Versicherungen, Inspektionen und Reparaturen sowie Verwaltungskosten inklusive Betrieb der Integrierten Leitstelle) und kalkulieren darauf basierend die Entgelte für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Zusätzlich erhält der Rettungsdienst im Rahmen des RDG vom Land Baden-Württemberg eine öffentliche Förderung für den Bau der Rettungswachen, da es sich um eine öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge handelt. Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen vereinbart, die alle anfallenden Kosten decken.

Für was werden die Einnahmen benötigt?

Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen verhandelt, welche alle anfallenden Kosten decken:  

  • Personalkosten: Unsere Notfallsanitäter und Rettungssanitäter sind rund um die Uhr für Euch im Dienst. Nach aktuellem DRK-Reformtarifvertrag werden unsere Mitarbeitenden mit einem angemessenen Gehalt vergütet und erhalten jährlich bezahlte Fort- und Weiterbildungen.
  • Vorhaltung: Personal und Fahrzeuge sind in der Notfallrettung 24h an sieben Tage die Woche in Bereitschaft - auch am Wochenende und Feiertagen.
  • Fahrzeug- und Ausrüstungskosten: Unsere Fahrzeuge sind mit spezialisierter und neuester medizinischer Ausrüstung bestückt, die regelmäßig überprüft, gewartet und aktualisiert werden muss. Ebenso sind auch unsere eingesetzten Fahrzeuge selbst teuer in der Anschaffung und Instandhaltung.
  • Betriebskosten: Dazu gehören Kraftstoff, Versicherungen, regelmäßige Inspektion und Reparaturen der Fahrzeuge.
  • Verwaltungskosten: Die Organisation, Verwaltung und Koordination der Einsätze - inklusive dem Betrieb der Integrierte Leitstelle - verursacht zusätzliche Kosten.
Aktuelle Preisübersicht

KTW-Tarif:

 01.06.2025-31.12.202501.01.2026-31.12.202601.01.2027-31.03.2027
Grundtarif mit 50km inkl.:153,00€156,00€161,00€
Streckentarif für zusätzliche km:1,65€1,65€1,65€
Desinfektionstarif bei Infektionsfahrten:106,48€106,48€106,48€

Randzeitenzuschlag: 52€

RTW-Tarif:

Grundpauschale mit 99km inkl.: 926,30€

Streckentarif für zusätzliche km: 1,74€

NEF-Tarif:

Grundpauschale: 438,22€
Notarztpauschale: 448,11€
 

Leitstellengebühr: 46,50€

Was geschieht mit erwirtschafteten Gewinnen?

Unser Rettungsdienst ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert (gGmbH). Diese Rechtsform sagt aus, dass wir einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und damit alle Einnahmen, die wir generieren, in der Gesellschaft zu satzungsgemäßen Zwecken - also der Durchführung des Rettungsdienstes - verwenden müssen.

Generierte Gewinne bilden Rücklagen für Investitionen und werden für die nachhaltige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes eingesetzt. Das wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt.

Krankentransport:

Verordnung einer Krankenbeförderung

Gerne führen wir mit unserem modernen Fuhrpark einen gewünschten qualifizierten Krankentransport durch. Hierfür muss im Vorfeld das Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung" vollständig ausgefüllt, gestempelt und vom verordnenden Arzt unterschrieben werden und bei Abholung unseren Mitarbeitenden ausgehändigt werden. Ohne diesen "Transportschein" ist ein Transport leider nicht möglich, es sei denn, die Kosten werden vom Patienten / der Patientin übernommen. In diesem Fall schicken wir im Nachgang eine Rechnung.

Wie bestelle ich einen Krankentransport (KTW)?

Gerne kannst Du einen Transportwunsch telefonisch unter 0751/19222 bestellen. 

Unser Rettungsdienstbereich erstreckt sich über die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Natürlich sind aber auch Transporte außerhalb dieses Bereiches möglich, kontaktiere uns dafür einfach.

Warum erhalte ich mehrere KTW-Rechnungen?

Bei einem KTW-Transport wird für jede Fahrt eine eigene Rechnung erstellt.
Das umfasst Hin- und Rückfahrten, ebenso wie Weiterverlegungen in andere Kliniken oder Einrichtungen. 

Bei gesetzlich versicherten Kassenpatienten rechnen wir die Transporte direkt mit den Krankenkassen ab. Bei Unklarheiten oder bei einer privaten Krankenversicherung wird die Rechnung an deine private Adresse zugestellt. 

Fehlende Genehmigung der Krankenkasse

Wird ein planbarer Krankentransport über unsere Leitstelle angefordert, so benötigen wir für die Abrechnung nicht nur die Verordnung einer Krankenbeförderung, sondern auch eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Um Abrechnungsprobleme oder eine Ablehnung durch die Krankenkasse zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu beantragen.

Wie fülle ich einen Transportschein für einen Krankentransport richtig aus?

Diese Schablone hilft Praxen, Kliniken oder Institution beim korrekten Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung, sofern ein Krankentransportwagen den Transport übernehmen soll.

Weitere Informationen gibt es auch hier.

Falls trotzdem Fragen oder Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, helfen unsere Mitarbeitenden gerne weiter.

Warum wurde der Transport nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet?

Als Abrechnungsgrundlage dient die "Verordnung einer Krankenbeförderung" | der Transportschein.

Wird die Krankenversicherungskarte beim Transport nicht richtig eingelesen oder liegt uns diese nicht vor, dann kann es sein, dass wir aufgrund von unvollständigen oder falschen Angaben nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. In diesem Fall erhältst Du eine Privatrechnung mit einem entsprechenden Hinweis. Melde dich dann einfach bei uns und reiche die Versicherungsdaten der Krankenkasse nach.

Wirst Du nach einem Arbeitsunfall von uns transportiert, kann es ebenfalls vorkommen, dass im Nachgang eine Privatrechnung zugestellt wird, wenn uns die entsprechende Berufsgenossenschaft (BG) nicht bekannt ist oder uns nicht mitgeteilt wurde. Sobald uns diese Informationen nachgereicht werden, rechnen wir direkt mit der zuständigen BG ab.

Sende fehlende Informationen oder Belege gerne per Mail an leistungsabrechnung(at)drk-bos(dot)de

Notfallrettung:

Wieso erhalte ich zwei Rechnungen für RTW und NEF? Für was stehen diese Bezeichnungen?

Mit den beiden Rechnungen werden zwei unterschiedliche Leistungen von zwei Fahrzeugen abgerechnet:

  • RTW: Mit dem Rettungswagen wird der Patient transportiert.
  • NEF: Mit dem Notarzteinsatzfahrzeug wird der Notarzt (NA) zum Einsatzort gefahren. 
    Bei einem Notarzt-Einsatz wird auf der Rechnung sowohl die Pauschale für das Notarzteinsatzfahrzeug als auch die Kostenpauschale für den NA ausgewiesen.

Begleitet der Notarzt einen Patiententransport im RTW zum Krankenhaus, dann fährt auch das Notarzteinsatzfahrzeug hinterher. Damit wird gewährleistet, dass der Notarzt, sobald freiwerdend, direkt wieder einsatzbereit ist.

Warum haben RTW und NEF unterschiedliche Start- und Zielpunkte?

Die Start- und Zielpunkte unterscheiden sich: Beim RTW umfasst die Transportstrecke den Weg vom Patienten zum Krankenhaus, beim NEF den Weg vom Notarztstandort zum Einsatzort. 
Daher können die Fahrtstrecken auf RTW- und NEF-Rechnungen voneinander abweichen.

Warum wurde der Transport nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet?

Als Abrechnungsgrundlage dient die "Verordnung einer Krankenbeförderung" | der Transportschein.

Wird die Krankenversicherungskarte beim Transport nicht richtig eingelesen oder liegt uns diese nicht vor, dann kann es sein, dass wir aufgrund von unvollständigen oder falschen Angaben nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. In diesem Fall erhältst Du eine Privatrechnung mit einem entsprechenden Hinweis. Melde dich dann einfach bei uns und reiche die Versicherungsdaten der Krankenkasse nach.

Wirst Du nach einem Arbeitsunfall von uns transportiert, kann es ebenfalls vorkommen, dass im Nachgang eine Privatrechnung zugestellt wird, wenn uns die entsprechende Berufsgenossenschaft (BG) nicht bekannt ist oder uns nicht mitgeteilt wurde. Sobald uns diese Informationen nachgereicht werden, rechnen wir direkt mit der zuständigen BG ab.

Sende fehlende Informationen oder Belege gerne per Mail an leistungsabrechnung(at)drk-bos(dot)de





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