Wie wird der Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben finanziert?
Als Rettungsdienst stellen wir eine bedarfsgerechte und leistungsfähige medizinische Notfallversorgung sicher – verankert im Rettungsdienstgesetz (RDG). Eine zentrale Säule der Finanzierung sind jährliche Verhandlungen mit den Krankenkassen (Kostenträgern). Wir ermitteln alle notwendigen Kosten (Personal, Fahrzeuge, medizinisches Equipment, Instandhaltung, Betriebskosten wie Kraftstoff, Versicherungen, Inspektionen und Reparaturen sowie Verwaltungskosten inklusive Betrieb der Integrierten Leitstelle) und kalkulieren darauf basierend die Entgelte für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Zusätzlich erhält der Rettungsdienst im Rahmen des RDG vom Land Baden-Württemberg eine öffentliche Förderung für den Bau der Rettungswachen, da es sich um eine öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge handelt. Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen vereinbart, die alle anfallenden Kosten decken.
Für was werden die Einnahmen benötigt?
Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen verhandelt, welche alle anfallenden Kosten decken:
- Personalkosten: Unsere Notfallsanitäter und Rettungssanitäter sind rund um die Uhr für Euch im Dienst. Nach aktuellem DRK-Reformtarifvertrag werden unsere Mitarbeitenden mit einem angemessenen Gehalt vergütet und erhalten jährlich bezahlte Fort- und Weiterbildungen.
- Vorhaltung: Personal und Fahrzeuge sind in der Notfallrettung 24h an sieben Tage die Woche in Bereitschaft - auch am Wochenende und Feiertagen.
- Fahrzeug- und Ausrüstungskosten: Unsere Fahrzeuge sind mit spezialisierter und neuester medizinischer Ausrüstung bestückt, die regelmäßig überprüft, gewartet und aktualisiert werden muss. Ebenso sind auch unsere eingesetzten Fahrzeuge selbst teuer in der Anschaffung und Instandhaltung.
- Betriebskosten: Dazu gehören Kraftstoff, Versicherungen, regelmäßige Inspektion und Reparaturen der Fahrzeuge.
- Verwaltungskosten: Die Organisation, Verwaltung und Koordination der Einsätze - inklusive dem Betrieb der Integrierte Leitstelle - verursacht zusätzliche Kosten.
Aktuelle Preisübersicht
KTW-Tarif:
01.06.2025-31.12.2025 | 01.01.2026-31.12.2026 | 01.01.2027-31.03.2027 | |
Grundtarif mit 50km inkl.: | 153,00€ | 156,00€ | 161,00€ |
Streckentarif für zusätzliche km: | 1,65€ | 1,65€ | 1,65€ |
Desinfektionstarif bei Infektionsfahrten: | 106,48€ | 106,48€ | 106,48€ |
Randzeitenzuschlag: 52€
RTW-Tarif:
Grundpauschale mit 99km inkl.: 926,30€
Streckentarif für zusätzliche km: 1,74€
NEF-Tarif:
Grundpauschale: 438,22€
Notarztpauschale: 448,11€
Leitstellengebühr: 46,50€
Was geschieht mit erwirtschafteten Gewinnen?
Unser Rettungsdienst ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert (gGmbH). Diese Rechtsform sagt aus, dass wir einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und damit alle Einnahmen, die wir generieren, in der Gesellschaft zu satzungsgemäßen Zwecken - also der Durchführung des Rettungsdienstes - verwenden müssen.
Generierte Gewinne bilden Rücklagen für Investitionen und werden für die nachhaltige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes eingesetzt. Das wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt.