50 Jahre Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg
10. Juni 1975: Eines der frühen Rettungsdienstgesetze Deutschlands tritt in Kraft – in Baden-Württemberg

Vor genau 50 Jahren, am 10. Juni 1975, trat in Baden-Württemberg das erste Rettungsdienstgesetz in Kraft – ein Meilenstein für die notfallmedizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit.
Die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident Hans Filbinger und Sozialministerin Annemarie Griesinger legte damit die Grundlage für einen strukturierten, flächendeckenden Rettungsdienst – gemeinsam mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und unter dem Antrieb von Ute und Siegfried Steiger von der Björn Steiger Stiftung.
Seitdem hat sich der Rettungsdienst rasant entwickelt: Notärztliche Versorgung, moderne Leitstellen, Luftrettung und der Beruf des Notfallsanitäters und eine eigene Einrichtung für die Qualitätssicherung stehen für 50 Jahre Fortschritt.
Der DRK-Rettungsdienst spielt dabei bis heute eine Schlüsselrolle – nicht nur als größter Leistungserbringer, sondern auch in den Bereichsausschüssen, wo gemeinsam mit Kommunen, Kassen und Ärzten die Versorgung geplant wird. Dieses Modell der Selbstverwaltung funktioniert wesentlich effizienter und kostengünstiger als behördliche Verwaltung – wie zuletzt auch beim Kongress der Sozialwirtschaft in Berlin betont wurde.
Mit Blick nach vorn entwickelt das DRK über die Initiative www.zukunft-retten.de neue Konzepte für eine moderne, sichere Notfallversorgung.
Baden-Württemberg kann stolz sein: 50 Jahre Rettungsdienst – sicher, stark, zukunftsorientiert.