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  3. Fragen zu einer Rechnung?

Häufig gestellte Fragen...

Sie wurden von uns transportiert und haben eine Rechnung erhalten?

Sie haben Fragen zu der Rechnung, dem Betrag oder dem Inhalt?


Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen aufgelistet:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

    Gerne führen wir mit unserem modernen Fuhrpark ihren gewünschten qualifizierten Krankentransport durch. Hierfür muss

    im Vorfeld das Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung" vollständig ausgefüllt, gestempelt und vom verordnenden Arzt unterschrieben werden und bei Abholung unseren Mitarbeitenden ausgehändigt werden. Ohne diesen "Transportschein" ist ein Transport leider nicht möglich, es sei denn, die Kosten werden von Ihnen als Patient übernommen. In diesem Fall schicken wir Ihnen im Nachgang eine Rechnung.

  • Wie bestelle ich einen Krankentransport?

    Gerne können Sie Ihren Transportwunsch telefonisch unter 0751/19222 bestellen. 

    Unser Rettungsdienstbereich erstreckt sich über die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Natürlich sind aber auch Transporte außerhalb des Breiches möglich, kontaktieren Sie uns dafür einfach.

  • Warum erhalte ich mehrere KTW-Rechnungen?

    Bei einem KTW-Transport wird für jede Fahrt eine eigene Rechnung erstellt.
    Das umfasst Hin- und Rückfahrten, ebenso wie Weiterverlegungen in andere Kliniken oder Einrichtungen. 

    Wenn Sie gesetzlich versicherter Kassenpatient sind, rechnen wir die Transporte direkt mit den Krankenkassen ab. Bei Unklarheiten oder bei einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie die Rechnung an Ihre private Adresse zugestellt. 

  • Fehlende Genehmigung der Krankenkasse

    Wird ein planbarer Krankentransport über unsere Leitstelle angefordert, so benötigen wir für die Abrechnung nicht nur die Verordnung einer Krankenbeförderung, sondern auch eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Um Abrechnungsprobleme oder eine Ablehnung durch die Krankenkasse zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu beantragen.

  • Wie fülle ich einen Transportschein für einen Krankentransport richtig aus?

    Diese Schablone hilft Ihnen als Praxis, Krankenhaus oder Institution beim korrekten Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung, sofern ein Krankentransportwagen den Transport übernehmen soll.

    Weitere Informationen finden Sie auch hier.

     

    Falls trotzdem Fragen oder Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne weiter.

     

  • Warum wurde der Transport nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet?

    Als Abrechnungsgrundlage dient die "Verordnung einer Krankenbeförderung" | der Transportschein.

    Wird die Krankenversicherungskarte beim Transport nicht richtig eingelesen oder liegt uns diese nicht vor, dann kann es sein, dass wir aufgrund von unvollständigen oder falschen Angaben nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung mit einem entsprechenden Hinweis. Melden Sie uns dann einfach Ihre Versicherungsdaten und Ihre Krankenkasse nach.

    Werden Sie nach einem Arbeitsunfall von uns transportiert, kann es ebenfalls vorkommen, dass Ihnen im Nachgang eine Privatrechnung zugestellt wird, wenn uns Ihre Berufsgenossenschaft (BG) nicht bekannt ist oder uns nicht mitgeteilt wurde. Sobald uns diese Informationen nachgereicht werden, rechnen wir direkt mit der zuständigen BG ab.

    Senden Sie fehlende Informationen oder Belege gerne per Mail an leistungsabrechnung(at)drk-bos.de

  • Wie setzt sich der Preis zusammen?

    Für unsere Transporte sind Pauschalpreise mit den Krankenkassen verhandelt, welche alle anfallenden Kosten decken:  

    • Personalkosten: Unsere Notfallsanitäter und Rettungssanitäter sind rund um die Uhr für Sie im Dienst. Nach aktuellem DRK-Reformtarifvertrag werden unsere Mitarbeitenden mit einem angemessenen Gehalt vergütet und erhalten jährlich bezahlte Fort- und Weiterbildungen.
    • Vorhaltung: Personal und Fahrzeuge sind in der Notfallrettung, unabhängig von den Einsätzen, 24h an sieben Tage die Woche in Bereitschaft.
    • Fahrzeug- und Ausrüstungskosten: Unsere Fahrzeuge sind mit spezialisierter und neuester medizinischer Ausrüstung bestückt, die regelmäßig überprüft, gewartet und aktualisiert werden muss. Ebenso sind auch unsere eingesetzten Fahrzeuge selbst teuer in der Anschaffung und Instandhaltung.
    • Betriebskosten: Dazu gehören Kraftstoff, Versicherungen, regelmäßige Inspesktion und Reparaturen der Fahrzeuge.
    • Verwaltungskosten: Die Organisation, Veraltung und Koordination der Einsätze - inklusive dem Betrieb der Integrierte Leitstelle - verursacht zusätzliche Kosten.

     

    Für unsere Rettungswagen sind 99 km Fahrtstrecke im Pauschalpreis beinhaltet, bei den KTW sind es 50 km.

    Zusätzliche Kilometer werden separat abgerechnet.

     

  • Wieso erhalte ich zwei Rechnungen für RTW und NEF? Für was stehen diese Bezeichnungen?

    Mit den beiden Rechnungen werden zwei unterschiedliche Leistungen von zwei Fahrzeugen abgerechnet:

    • NEF: Mit dem Notarzteinsatzfahrzeug wird der Notarzt (NA) zum Einsatzort gefahren.
    • RTW: Mit dem Rettungswagen wird der Patient transportiert.
       

    Begleitet der Notarzt einen Patiententransport im RTW zum Krankenhaus, dann fährt auch das Notarzteinsatzfahrzeug hinterher. Damit wird gewährleistet, dass der Notarzt, sobald freiwerdend, direkt wieder einsatzbereit ist.

  • Warum haben RTW und NEF unterschiedliche Start- und Zielpunkte?

    Die Transportstrecke des RTW umfasst den Weg vom Patienten zum Krankenhaus. Bei einem NEF hingegen vom Notarztstandort zum Einsatzort beim Patienten.

    Dadurch kann es zu verschiedenen Fahrtstrecken auf den RTW- und NEF-Rechnungen kommen.





Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden?

Schreiben Sie uns gerne eine Mail an 

leistungsabrechnung(at)drk-bos.de

oder rufen Sie an unter

0751 509157-103

 

*Zur einfacheren Lesbarkeit wird auf dieser Seite das generische Maskulinum verwendet. Dieses schließt alle Personen und Geschlechter ein.