Welche Benefits & Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement gibt es?
- WELLPASS-Kooperation
- Business-Bike
- Corporate Benefits
- DRK-Mitarbeitervorteile
- Esswert-Kochbuch & Rezepte
- saisonale und regionale Rabattaktionen
- ...
Wie läuft die Ausbildung zum Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter (m/w/d) ab?
Informationen und Voraussetzungen zur Qualifikation Rettungshelfer (RH) mit anschließender Weiterqualifikation zum Rettungssanitäter (RS) findest du hier.
Absolvierst du die Ausbildung angestellt bei uns im Rettungsdienst, übernehmen wir die Kosten für die schulische Ausbildung sowie die Anmeldung beim Lehrgang und die Organisation deines Rettungswachen- und Klinikpraktikums.
Wie werde ich als RettungssanitäterIn in der Notfallrettung / im Krankentransport eingesetzt?
Als Rettungssanitäter mit einem gültigen C1-Führerschein wirst du abwechselnd in der Notfallrettung (NFR) und im Krankentransport eingeplant.
In der NFR assistierst du dem Notfallsanitäter und bist Fahrer des Rettungswagens, im Krankentransport bist du für die Patientenüberwachung und -betreuung zuständig
Welche Führerscheinklassen benötige ich für eine Tätigkeit in der Notfallrettung oder im Krankentransport? Wird ein Führerschein finanziert?
Um unsere Rettungswagen und Mehrzweckfahrzeuge fahren zu dürfen, wird ein C1-Führerschein benötigt, da diese >3,5t Gewicht haben. Unsere Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen können mit einem PKW-Führschein der Klasse B gefahren werden.
Bei einer Tätigkeit oder einer Bewerbung für einen Einsatz in der Notfallrettung ist ein C1-Führerschein daher zwingend notwendig.
Für Mitarbeitende, die ein Arbeitsverhältnis als RettungssanitäterIn oder eine Ausbildung zum/zur NotfallsanitäterIn beginnen, gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss für die Führerscheinkosten zu erhalten.
Ist ein Automatik-Führerschein für eine Anstellung im Einsatzdienst ausreichend?
Nein, ein Automatik-Führerschein ist für eine Tätigkeit im Einsatzdienst bei uns nicht ausreichend.
Gibt es einen Rahmenplan für hauptamtliches Personal?
Ja, für hauptamtlich Angestellte im Einsatzdienst gibt es einen Rahmendienstplan, aktuell mit einer 43h-Woche, dieser wird immer im Vormonat veröffentlicht.
Unsere Leitstellenmitarbeitende haben eigene Dienstpläne mit einer 38,5h-Woche.
Wie sind die Schicht- / Arbeitszeiten?
In der Verwaltung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,5h.
Im Fahrdienst beträgt die Arbeitszeit aktuell 43h pro Woche.
Schichtzeiten Notfallrettung (RTW | NEF):
jeweils 12h-Dienste: Tagdienst von 7 - 19 Uhr und Nachtdienst von 19 - 7 Uhr plus bezahlte Umkleidezeit.
Krankentransport (KTW):
jeweils 10h-Schichten mit 1h Pause.
Mehrzweckfahrzeug (MZF):
jeweils 9h-Schichten mit 1h Pause.
In der Integrierten Leitstelle beträgt die Arbeitszeit aktuell 38,5h pro Woche.
Schichtzeiten Disposition (Notfallrettung | Feuerwehr | Zuarbeitender):
jeweils 12h-Dienste: Tagdienst von 6 - 18 Uhr und Nachtdienst von 18 - 6 Uhr plus bezahlte Umkleidezeit.
Krankentransport-Disposition:
jeweils 8h-Schichten
Notrufsachbearbeitung:
8h- bis 12h-Schichten
Wann ist ein Einstieg auf eine Stelle möglich? Welche Möglichkeiten gibt es?
Ein Einstieg in der Verwaltung, in der Integrierten Leitstelle und als hauptamtlicher Mitarbeitender im Fahrdienst ist durchgängig möglich, wenn eine entsprechende Ausschreibung und freie Kapazitäten vorliegen.
Ein Freiwilligendienst (FSJ | BFD) kann grundsätzlich ganzjährig – abhängig von freien Kontingenten – starten. Die meisten Freiwilligen beginnen in den Sommer- und Herbstmonaten.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter startet bei uns zwei Mal pro Jahr zum 01. Oktober und zum 01. April. Die Bewerbungsfristen sowie den Ausbildungsablauf findest du hier.
Alle offenen Stellen mit den Voraussetzungen und Details findest du in unseren Stellenangeboten.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?
Ist ein Praktikum möglich? Wie bewerbe ich mich hierfür?
Ein Praktikum in unserem Rettungsdienst ist ab 18 Jahren möglich. Alle weiteren Informationen dazu findest du hier.
Im Rahmen einer Bewerbung für den Einsatzdienst ist eine Hospitation auf einer Rettungswache standardmäßig vorgesehen.
Weitere Praktika sind als Einzelfallentscheidung durch den Fachbereich zu treffen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine ehrenamtliche/freiwillige Tätigkeit mitbringen?
- Eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungshelfer (m/w/d), Rettungssanitäter (m/w/d) oder Notfallsanitäter (m/w/d)
- Führerschein der Klasse B und/oder C1 und mindestens 3 Monate eigene Fahrpraxis
- Bereitschaft zur Mitwirkung von mind. 12 Schichten pro Jahr
- Bereitschaft zur Schicht- und Wochenenddiensten
- Körperliche und gesundheitliche Eignung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2)
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, sowie Stressresistenz
- Interesse am Umgang mit Menschen sowie notfallmedizinischen Themen
Die meisten ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind Mitglied in einer Hilfsorganisation. Schau gerne mal hier auf unserer Info-Seite vorbei.
Was ist der Unterschied zwischen einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Vorneweg: Der Unterschied zwischen einem FSJ und einem BFD ist in erster Linie eine verwaltungstechnische Angelegenheit - an deiner Tätigkeit bei uns im Einsatzdienst ändert sich daran nichts. Wir teilen FSJler und Bufdis je nach Kontingent zu.
Der Hauptunterschied liegt in der Zuständigkeit. Für das FSJ sind die Bundesländer verantwortlich, für den Bundesfreiwilligendienst der Bund.
Relevant für Bewerbende sind ggf. folgende Punkte:
- Altersbeschränkung: Ein FSJ kann man zwischen 16-27 Jahren absolvieren, für den Bundesfreiwilligendienst gibt es nach Vollendung der Schulpflicht keine Altersbegrenzung nach oben.
- Mehrfachteilahme: Ein FSJ kann nur einmal absolviert werden, für einen Bundesfreiwilligendienst kannst du dich alle fünf Jahre erneut bewerben.
- Einsatz im Ausland: Beim FSJ gibt es auch Programme im Ausland, beim Bundesfreiwilligendienst sind Auslandsaufenthalte nicht möglich.
- Einsatzbereiche: Ein FSJ konzentriert sich vorrangig auf soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen sowie die Denkmalpflege. Ein BFD ist ebenfalls in diesen Bereichen möglich, schließt aber weitere Tätigkeiten in der Verwaltung, im Natur- und Umweltschutz etc. ein.
Für beide Programm gilt
- Dauer 6 bis 24 Monate (Regeldauer: 12 Monate)
- Teilnahme an verschiedenen Seminaren
Bezug eines Taschengeldes
